Insolvenzanfechtung – und die Verzinsung

Der Rückgewähranspruch ist ab Insolvenzeröffnung mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

Nach der geltenden Rechtslage entsteht das Anfechtungsrecht mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens und wird zugleich der Rückgewähranspruch fällig, weil, wie ausgeführt, die Insolvenzanfechtung keiner gesonderten Erklärung bedarf. …

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