Der Arbeitnehmer kann im Falle des Obsiegens mit seiner Feststellungsklage (Kündigungsschutzklage) vermögensrechtliche Ansprüche geltend machen. Die damit verbundene mittelbare Betroffenheit der Insolvenzmasse führte dazu, dass der Kündigungsrechtsstreit durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Arbeitgeberin unterbrochen wird.
Die …
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